FAQ - Bürgerenergie

Was ist eine Energiegemeinschaft?

Einfach gesagt, ist eine Energiegemeinschaft der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung (Verbrauch, Speicherung, oder Verkauf) von Energie. 

Die Grundlage für Energiegemeinschaften bildet das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).

In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen:

Netzebenen und Energiegemeinschaften in Österreich

Eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ist eine Energiegemeinschaft, bei der die Teilnahme nicht auf einen bestimmten räumlichen Bereich begrenzt ist. Somit können sich BEGs über die Konzessionsgebiete aller Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.

Eine BEG ist nur im Elektrizitätsbereich tätig, wobei der Strom sowohl aus fossilen als auch erneuerbaren Quellen stammen darf. Die Gewinnerzielung steht nicht im Vordergrund. BEGs sollen den Mitgliedern ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen. Die Beteiligung ist freiwillig. Es dürfen Unternehmen aller Größen teilnehmen.

Österreichische Bürgerenergiegemeinschaften werden auf Basis der §§ 16b.,16d. und 16e. des österr. Bundesgesetzes „Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010)“ gegründet.

Jede / Jeder Inhaber:in eines Zählpunktes (Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage) kann an der Bürgerenergiegemeinschaft teilnehmen:

  • Privathaushalte

  • Landwirte

  • Unternehmen (aller Größen!)

  • Gemeinden

Mit Mehrfachteilnahme von Zählpunkten:

  • Teilnehmer:innen an GEA

  • Teilnehmer:innen an EEG

Die Gestaltung eines einzigartigen und fairen österreichischen Energiemarktes für alle Teilnehmer:innen. 100% Ökostrom aus Photovoltaik-, Wasser- und Windkraftwerken wird von unseren regionalen Erzeugern zu gemeinnützigen Preisen direkt an unsere Verbraucher geliefert. Die Gewinnerzielung steht nicht im Vordergrund.

Unsere BEG ÖSTERREICH ist als eigenständiger Tätigkeitsbereich (Sektor) im Rahmen unsere ökosoziale Genossenschaft FAMILY OF POWER organisiert. (wie unsere Tätigkeitsbereiche / Sektoren e-Carsharing, POWER TAXI, etc.)

Der Sektorrat ist das Leitungsgremium, die Sektorversammlung ist die Versammlung aller Teilnehmer:innen. Die Geschäftsordnung garantiert die professionelle und kooperative Abwicklung.

Die Geschäftsordnung des Sektors BEG ÖSTERREICH regelt die rechtliche und organisatorische Gestaltung der BEG im Rahmen der Bestimmungen der Gründungsurkunde und Satzung der FAMILY OF POWER SCE mbH.

Herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnen des BEG-Formulars “ENERGIE- und LEISTUNGSBEZUGSVEREINBARUNG” und senden an buergerenergie@familyofpower.at

Herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnen des BEG-Formulars
“VEREINBARUNG über BESTAND und NUTZUNG der ENERGIEERZEUGUNGSANLAGE” und senden an buergerenergie@familyofpower.at

Für Zwecke der energierechtlichen und zuweisungs- sowie rechnungstechnischen Behandlung der Energiebezüge im Zusammenhang mit den Energieerzeugungsanlagen der BEG ist gegenüber den Netzbetreibern die rechnerische Zuordnung eines dynamischen Anteiles der erzeugten Energie an die jeweiligen Verbrauchsanlagen der teilnehmenden Netzbenutzer:innen vereinbart.

Ja! Jede:r BEG-Teilnehmer:in wird Mitglied der Genossenschaft FAMILY OF POWER. (gemäß § 16b Abs. 2 ElWOG)

PRIVATPERSONEN bezahlen einmalig € 24,- (€ 12 für einen PRIVATE-Geschäftsanteil + € 12 Aktivierungsgebühr)

UNTERNEHMER bezahlen einmalig € 132,- (€ 120 für einen BUSINESS-Geschäftsanteil + € 12 Aktivierungsgebühr)

Mit Austritt aus der FAMILY OF POWER wird die Mitgliedschaft beendet und damit der Anspruch auf Rückzahlung des Geschäftsguthabens bzw. Geschäftsanteils begründet: Bei PRIVATPERSONEN € 12,-., bei UNTERNEHMEN € 120,-.

Es gibt keine laufende Mitgliedsgebühren.
Es gibt keine laufende Zählpunktgebühren.

Jede:r BEG-Teilnehmer:in haftet als Mitglied der Genossenschaft FAMILY OF POWER nur mit dem einfachen Wert seines/r Geschäftsanteils/e.

Nein! – Alle bestehenden Stromverträge (Einspeise- oder Bezugsverträge) bleiben unverändert bestehen.

In Zeiten zu denen die BEG keinen Strom bezieht/liefert, liefere/beziehe ich wie gewohnt den Überschuss-/Reststrom über meine bestehenden Stromverträge.

 

Wenn der/die Teilnehmer:in die Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Serviceportal bestätigt hat und ein Smart-Meter bereits installiert ist, dann werden mit dem Folgetag die Messwerte an die BEG übertragen.

Ist noch kein Smart-Meter vorhanden, folgt nach Anmeldung bei der BEG der Einbau des Smart-Meter durch den Netzbetreiber, die Herstellung einer stabilen Kommunikation und die Aktivierung der Viertelstundenwerte.

Die Gutschriften ( E ) / Rechnungen ( B ) werden zwischen dem 21. und 30. Kalendertag des Zweitfolgemonats automatisch per E-Mail zugesendet.

Die Bezahlung meines BEG-Strombezuges erfolgt automatisch 1 bis 5 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung durch Einzug der BEG mit dem von mir erteilten SEPA-Lastschriftmandat.

Die Überweisung meiner BEG-Energielieferungen erfolgt automatisch 6 bis 10 Kalendertage nach Erhalt der Gutschrift auf das von mir angegebene Konto.

Jede:r Teilnehmer;in mit ein oder mehreren Bezugs-Zählpunkten kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsletzten zu kündigen.

Jede:r Teilnehmer;in mit einem Einspeise-Zählpunkten kann nach Ablauf der Befristung von 1 Jahr mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsletzten kündigen.

Ihre Frage konnte nicht beantwortet werden?

Gerne helfen wir persönlich weiter.

FAMILY OF POWER

Montag – Freitag von 9:00 – 17:00 Uhr

T: +43 463 20355
M: +43 699 1612 0010

Bürgerenergie

Montag – Freitag von 9:00 – 17:00 Uhr

M: +43 699 1612 0030

Carsharing

Notfall-Hotline 24/7

M: +43 699 1612 0010

POWER TAXI

Murau, Lungau, Klagenfurt
M: +43 699 1612 0015

Patiententransport
M:+43 699 1612 0016

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