BÜRGERENERGIEGEMEINSCHAFT ÖSTERREICH (BEG)
liefert 100% Ökostrom direkt von unseren regionalen Produzenten in ganz Österreich zu unseren Verbrauchern.

EEG Arnoldstein
Energiebezugspreis OeMAG Marktpreis +3,5 Cent*
Energielieferpreis OeMAG Marktpreis +1,5 Cent*

EEG Arnoldstein
Energiebezugspreis OeMAG Marktpreis +3,5 Cent*
Energielieferpreis OeMAG Marktpreis +1,5 Cent*
- *Berechnung des jeweils aktuellen Pauschalbetrags / Bestandszinses (exkl. USt.) pro kWh in Cent: Monatlich veröffentlichter OeMAG Marktpreis aufgerundet auf den nächsten halben Cent zuzügl. 3,5 / 1,5 Cent Aufschlag.
TEILNEHMEN & MITGLIED WERDEN
BEZIEHER
Privat und Gewerbe Stromkonsument:innen
EEG-FORMULAR
Herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnen des EEG-Formulars “ENERGIE- und LEISTUNGSBEZUGSVEREINBARUNG” und senden an arnoldstein@ktn.gde.at
ZUSTIMMUNG ZUR ZUSATZVEREINBARUNG
Zustimmung zur Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal (30 Tage-Frist!) → LOS GEHTS!


EINSPEISER
Eigentümer:innen von Energieerzeugungsanlagen

EEG-FORMULAR
Herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnen des EEG-Formulars “VEREINBARUNG über BESTAND und NUTZUNG der ENERGIEERZEUGUNGSANLAGE” und senden an arnoldstein@ktn.gde.at
ZUSTIMMUNG ZUR ZUSATZVEREINBARUNG
Zustimmung zur Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal (30 Tage-Frist!) → LOS GEHTS!
NETZEBENEN UND ENERGIEGEMEINSCHAFTEN
Österreich ist einer DER Vorreiter bei Förderung und Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in Europa.
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft darf Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen, die eigenerzeugte Energie verbrauchen, speichern oder verkaufen. (§79 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG)
Netzbetreiber sind verpflichtet, dass jeder Berechtigte (= Stromkunde) der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und die entsprechende Benutzung des (Strom-)Netzes verlangt (geregeltes Netzzugangssystem), entweder an einer
- Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) gem. §16b ElWOG 2010, oder an einer
- Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG) gem. §16c ElWOG 2010, oder an einer
- Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) gem. §16a ElWOG 2010 teilnehmen darf.
- FAMILY OF POWER kombiniert als gemeinnütziger, ökosozialer Betreiber die Vorteile von Energie-Gemeinschaften (BEG, EEG) und Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEA).