Wobei können wir Ihnen helfen?
Was ist eine Energiegemeinschaft?
Einfach gesagt, ist eine Energiegemeinschaft der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung (Verbrauch, Speicherung, oder Verkauf) von Energie.
Die Grundlage für Energiegemeinschaften bildet das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).
Welche Modelle von Energiegemeinschaften gibt es?
In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen:
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) (ein Grundstück/Mehrparteienhaus)
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
(geografisch beschränkt)Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
(innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkt)
Was ist eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)?
Eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ist eine Energiegemeinschaft, bei der die Teilnahme nicht auf einen bestimmten räumlichen Bereich begrenzt ist. Somit können sich BEGs über die Konzessionsgebiete aller Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.
Eine BEG ist nur im Elektrizitätsbereich tätig, wobei der Strom sowohl aus fossilen als auch erneuerbaren Quellen stammen darf. Die Gewinnerzielung steht nicht im Vordergrund. BEGs sollen den Mitgliedern ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen. Die Beteiligung ist freiwillig. Es dürfen Unternehmen aller Größen teilnehmen.
Rechtliche Basis für österreichische Bürgerenergiegemeinschaften?
Österreichische Bürgerenergiegemeinschaften werden auf Basis der §§ 16b.,16d. und 16e. des österr. Bundesgesetzes „Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010)“ gegründet.
Wer kann an einer Bürgerenergiegemeinschaft teilnehmen?
Jede / Jeder Inhaber:in eines Zählpunktes (Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage) kann an der Bürgerenergiegemeinschaft teilnehmen:
Privathaushalte
Landwirte
Unternehmen (aller Größen!)
Gemeinden
Mit Mehrfachteilnahme von Zählpunkten:
Teilnehmer:innen an GEA
Teilnehmer:innen an EEG
Was ist die Mission der Bürgerenergiegemeinschaft ÖSTERREICH (BEG) der Genossenschaft FAMILY OF POWER ?
Die Gestaltung eines einzigartigen und fairen österreichischen Energiemarktes für alle Teilnehmer:innen. 100% Ökostrom aus Photovoltaik-, Wasser- und Windkraftwerken wird von unseren regionalen Erzeugern zu gemeinnützigen Preisen direkt an unsere Verbraucher geliefert. Die Gewinnerzielung steht nicht im Vordergrund.
Wie ist die BEG organisiert?
Unsere BEG ÖSTERREICH ist als eigenständiger Tätigkeitsbereich (Sektor) im Rahmen unsere ökosoziale Genossenschaft FAMILY OF POWER organisiert. (wie unsere Tätigkeitsbereiche / Sektoren e-Carsharing, POWER TAXI, etc.)
Der Sektorrat ist das Leitungsgremium, die Sektorversammlung ist die Versammlung aller Teilnehmer:innen. Die Geschäftsordnung garantiert die professionelle und kooperative Abwicklung.
Was ist die rechtlich-organisatorische Basis unserer BEG?
Die Geschäftsordnung des Sektors BEG ÖSTERREICH regelt die rechtliche und organisatorische Gestaltung der BEG im Rahmen der Bestimmungen der Gründungsurkunde und Satzung der FAMILY OF POWER SCE mbH.
Wie kann ich die Teilnahme meines Bezugs-Zählpunkt / meiner Verbrauchsanlage an der BEG starten?
Herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnen des BEG-Formulars “ENERGIE- und LEISTUNGSBEZUGSVEREINBARUNG” und senden an buergerenergie@familyofpower.at
Wie kann ich die Teilnahme meines PV-Einspeise-Zählpunktes / meiner PV-Erzeugungsanlage an der BEG starten?
Herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnen des BEG-Formulars
“VEREINBARUNG über BESTAND und NUTZUNG der ENERGIEERZEUGUNGSANLAGE” und senden an buergerenergie@familyofpower.at
Wie erfolgt die Aufteilung der in der BEG vorhandenen Energie
Für Zwecke der energierechtlichen und zuweisungs- sowie rechnungstechnischen Behandlung der Energiebezüge im Zusammenhang mit den Energieerzeugungsanlagen der BEG ist gegenüber den Netzbetreibern die rechnerische Zuordnung eines dynamischen Anteiles der erzeugten Energie an die jeweiligen Verbrauchsanlagen der teilnehmenden Netzbenutzer:innen vereinbart.
Bin ich als BEG Teilnehmer:in auch Mitglied der Genossenschaft FAMILY OF POWER ?
Ja! Jede:r BEG-Teilnehmer:in wird Mitglied der Genossenschaft FAMILY OF POWER. (gemäß § 16b Abs. 2 ElWOG)
PRIVATPERSONEN bezahlen einmalig € 24,– (€ 12 für einen PRIVATE-Geschäftsanteil + € 12 Aktivierungsgebühr)
UNTERNEHMER bezahlen einmalig € 132,- (€ 120 für einen BUSINESS-Geschäftsanteil + € 12 Aktivierungsgebühr)
Mit Austritt aus der FAMILY OF POWER wird die Mitgliedschaft beendet und damit der Anspruch auf Rückzahlung des Geschäftsguthabens bzw. Geschäftsanteils begründet: Bei PRIVATPERSONEN € 12,-., bei UNTERNEHMEN € 120,-.
Es gibt keine laufende Mitgliedsgebühren.
Es gibt keine laufende Zählpunktgebühren.
Wie sieht meine Haftung / mein Risiko aus?
Jede:r BEG-Teilnehmer:in haftet als Mitglied der Genossenschaft FAMILY OF POWER nur mit dem einfachen Wert seines/r Geschäftsanteils/e.
Ändert sich etwas an meinen bestehenden Stromverträgen?
Nein! – Alle bestehenden Stromverträge (Einspeise- oder Bezugsverträge) bleiben unverändert bestehen.
In Zeiten zu denen die BEG keinen Strom bezieht/liefert, liefere/beziehe ich wie gewohnt den Überschuss-/Reststrom über meine bestehenden Stromverträge.
Smart Meter schon vorhanden?
Wenn der/die Teilnehmer:in die Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Serviceportal bestätigt hat und ein Smart-Meter bereits installiert ist, dann werden mit dem Folgetag die Messwerte an die BEG übertragen.
Ist noch kein Smart-Meter vorhanden, folgt nach Anmeldung bei der BEG der Einbau des Smart-Meter durch den Netzbetreiber, die Herstellung einer stabilen Kommunikation und die Aktivierung der Viertelstundenwerte.
Wann erhalte ich meine Gutschrift / Rechnung?
Die Gutschriften / Rechnungen werden zwischen dem 21. und 30. Kalendertag des Zweitfolgemonats automatisch per E-Mail zugesendet.
Wie bezahle ich die Rechnung für den von mir von der BEG bezogenen Strom?
Die Bezahlung meines BEG-Strombezuges erfolgt automatisch 1 bis 5 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung durch Einzug der BEG mit dem von mir erteilten SEPA-Lastschriftmandat.
Wie erhalte ich die Gutschrift für den von mir an die BEG gelieferten Strom?
Die Überweisung meiner BEG-Energielieferungen erfolgt automatisch 6 bis 10 Kalendertage nach Erhalt der Gutschrift auf das von mir angegebene Konto.
Wie erfolgt die Kündigung meiner Teilnahme mit meinem/n Bezugszählpunkt/en an der BEG?
Jede:r Teilnehmer;in mit ein oder mehreren Bezugs-Zählpunkten kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsletzten zu kündigen.
Wie erfolgt die Kündigung meiner Teilnahme mit meinem Einspeisezählpunkt an der BEG?
Jede:r Teilnehmer;in mit einem Einspeise-Zählpunkten kann nach Ablauf der Befristung von 1 Jahr mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsletzten kündigen.
Wie buche ich mein gewünschtes Fahrzeug?
Nach Ihrer Registrierung legen Sie Ihr Passwort fest, mit dem Sie sich jederzeit auf der Webseite einloggen können. Wenn Sie eingeloggt sind, sehen Sie bereits auf der Startseite Ihre freigeschalteten Fahrzeuge. Klicken Sie auf Ihr gewünschtes Fahrzeug, um zum Buchungskalender zu gelangen. Dort sehen Sie, wann Sie und andere das ausgewählte Fahrzeug bereits gebucht haben.
Ich kann mein Fahrzeug nicht rechtzeitig am Standplatz zurückstellen, was soll ich tun?
Wie nutze ich meine Buchung korrekt?
Wie nutze ich meine Karte korrekt?
Grundsätzlich nutzen Sie den Fahrzeugschlüssel zum Fahren. Dieser befindet sich jedoch im abgeschlossenen Fahrzeug. Daher öffnen Sie das Fahrzeug beim ersten Aufsperren mit Ihrer Karte. Dabei wird nicht nur die Zentralverriegelung deaktiviert (wie auch beim Fahrzeugschlüssel), sondern zusätzlich auch die Wegfahrsperre. Wenn Sie daher mit dem Schlüssel aufsperren, obwohl Sie mit der Karte zugesperrt haben, können Sie nicht losfahren, da die Wegfahrsperre aktiviert ist. Dadurch stellen wir die korrekte Nutzung der Karte sicher und haben zusätzlich einen Diebstahlschutz.
Durch die Nutzung der Karte authentifizieren Sie sich – wie mit Ihren Zugangsdaten auf der Webseite. Sie melden sich an und am Ende wieder ab.
Pro Buchung brauchen Sie somit Ihre Karte exakt zwei Mal. Ein Mal am Beginn Ihrer Fahrt zum Aufsperren (am Standplatz) und ein Mal am Ende Ihrer Fahrt zum Zusperren (am Standplatz).
Sie können Ihre laufende Fahrt jederzeit online verlängern.
Sollten Sie Ihre Fahrt nicht verlängern können, da sich sonst Ihre Buchung mit einer Folgebuchung überschneiden würde, dann geben Sie uns umgehend Bescheid, damit wir denjenigen rechtzeitig über die verspätete Rückstellung des Fahrzeugs kontaktieren können.
Wie kann ich meine eigene Karte zum Auf- und Zusperren des Fahrzeugs verwenden?
Bei einer Neuregistrierung bekommen Sie eine RFID-Karte zur Nutzung von e-Carsharing. Diese können Sie immer verwenden. Zusätzlich finden Sie in Ihrem Profil einen Link mit einer Schritt-für-Schritt-Anweisung, wie Sie Ihre eigene RFID-Karte (z.B. Bankomatkarte oder UNI-Karte) für die Nutzung von e-Carsharing freischalten können. Sie brauchen dazu lediglich ein Smartphone mit Internetverbindung, um Ihr Profil unterwegs aufrufen zu können.
Wie kann ich eine beliebige Karte (ohne RFID-Chip) für e-Carsharing nutzen
Hat Ihre Karte bereits einen RFID-Chip integriert (wie dies z.B. bei den meisten Bankomatkarten der Fall ist), dann können Sie Ihre Karte ohne Mehraufwand für die Nutzung von e-Carsharing über Ihr Profil freischalten lassen und nutzen.
Wollen Sie jedoch eine beliebige Karte ohne RFID- oder NFC-Chip oder sogar Ihr Mobiltelefon zum Auf- und Zusperren der FAMILY e-Cars nutzen, dann können Sie zu einem Preis von zirka 5 Euro einen RFID-Aufkleber bei einem beliebigen Anbieter kaufen, den Sie dann auf Ihr Mobiltelefon oder Ihre Karte oder Ihren Anhänger kleben und wie eine normale RFID-Karte über Ihr Profil freischalten und für e-Carsharing nutzen können.
Somit könnten Sie sogar Ihr Mobiltelefon ohne Internetverbindung zum Aufsperren Ihres gebuchten e-Cars verwenden.
Bei der Wahl des RFID-Aufklebers lassen Sie sich am besten von einem Experten beraten, dem Sie Ihren Anwendungsfall schildern. Grundsätzlich sollten diese RFID-Aufkleber zu Ihrer Sicherheit bereits beschrieben sein (haben also schon eine “Unique-ID”) und nicht (wieder-)beschreibbar (“readonly”) sein.
Welche Daten werden für die Abrechnung genützt?
Es wird die Ausleihungsdauer auf eine Viertelstunde aufgerundet verrechnet. Damit wir wissen, wann Sie das Fahrzeug genützt haben, speichern wir uns wann Sie mit der Karte auf- und zugesperrt haben. Sie können Ihre laufende Fahrt NUR mit Ihrer Karte beenden. Wenn Sie daher vergessen mit Ihrer Karte zuzusperren, wird Ihre laufende Fahrt NICHT beendet und somit weiterverrechnet. Außerdem kann es zu Strafzahlungen für Sie kommen, wenn Sie Ihre Buchung überziehen. Das Fahrzeug ist erst für andere freigegeben, wenn Sie mit Ihrer Karte zugesperrt haben. Tun Sie dies exakt in Ihrem Buchungszeitraum, dann wird nur die Buchung verrechnet. Sperren Sie das Fahrzeug mit der Karte erst nach Buchungsende zu, dann wird die verrechnete Zeit auf die nächste Viertelstunde aufgerundet. Beispiel: Sie buchen von 15:00 – 17:00 Uhr und Sie sperren das Fahrzeug mit der Karte um 15:02 Uhr auf und um 17:02 Uhr zu, dann wird Ihnen von 15:00 bis 17:15 Uhr verrechnet. Es ist Ihre Verantwortung online mittels Abrechnungsvorschau zu kontrollieren, ob alles korrekt funktioniert hat und sich gegebenenfalls telefonisch oder per E-Mail rechtzeitig (vor Monatsende) bei uns zu melden, wenn Sie Fragen haben.
Warum lässt sich das Fahrzeug nicht starten?
Es wurde sehr wahrscheinlich die RFID Karte zu lange über das Kartenlesegerät an der Windschutzscheibe gehalten, sodass bei einer zwischenzeitlich bereits geöffneten Fahrzeugtüre (aufgrund einer Verzögerung) wieder zugesperrt wurde – was bei einer zwischenzeitlich bereits geöffneten Fahrertüre zur Aktivierung der Wegfahrsperre führt. Im Profil wird angezeigt ob die Wegfahrsperre aktiviert ist oder nicht!
Laufende Fahrt bedeutet → die Wegfahrsperre ist deaktiviert und starten ist möglich!
Lösung: Türe schließen, erneut die Karte über das Kartenlesegerät halten, BEVOR die Zündung aktiviert wird, dadurch wird die Wegfahrsperre deaktiviert und das Auto lässt sich starten.
Wie lade ich unterwegs mein eCar?
Nicht jeder hat eine eigene Ladekarte oder möchte dafür eigens einen Vertrag abschließen. Auch als einmaliger oder seltener Kunde wird man an den Ladestationen versorgt. Der Ladestrom am Standort des eCarsharing Standortes ist inkludiert und für unterwegs gibt es unter anderem folgende
mögliche Anbieter:
Kelag: Der Vorgang, um mit der direkten Bezahlung den Ladevorgang zu starten: Den QR-Code an der E-Ladestation einscannen, auf der mobilen Website den gewünschten Ladepunkt auswählen, die Zahlungsdaten eingeben, Ladekabel anstecken. Die Kosten werden im Vorfeld angezeigt.
SMATRICS: Zur Ladestation fahren und über die SMATRICS App oder die Website für den Direct NET Tarif registrieren. Bezahlt wird über Mastercard oder Visa. Nach jeder Ladung erhält der Kunde per E-Mail einen Beleg über die entsprechende Ladung und einmal im Monat eine übersichtliche Sammelrechnung.
Energie Steiermark: App aus dem Appstore herunterladen, Standort auswählen und als Zahlungsart Direkt wählen für Bezahlung mit PayPal, Kreditkarte oder eps Überweisung.
WIEN ENERGIE: Mit der kostenlosen Wien Energie Tanke-App finden Sie freie verfügbare Ladestationen noch schneller und können auch direkt über die App bezahlen. Mit der Ladekarte den Tanke-Tarifen wählen, dann wird der getankte Betrag ganz einfach monatlich per Zahlschein oder Bankeinzug beglichen. Oder Sie entscheiden sich für Direct Payment und bezahlen direkt an der Ladestation mit Ihrer Kreditkarte von Visa oder Mastercard.
Welche Ladekarte kann für viele Ladestationen verwendet werden?
ElectroMobilitatsClub – EINE Ladekarte für viele Ladepunkte!
Die EMC-Clubkarte dient auch als „Ladekarte“ europaweit, eine Art Einkaufsgemeinschaft die den Mitgliedern eine Möglichkeit bietet, bei vielen Ladestationen österreichweit zu Sonderkonditionen sowie europaweit laden zu können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website: https://www.emcaustria.at
Was ist WeizBike?
Kann ich WeizBike mit meinem FAMILY OF POWER-Konto nutzen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Die Stadt Weiz betreibt das WeizBike-System über eine eigene Buchungsplattform, die zwar von FAMILY OF POWER bereitgestellt wird, jedoch eine separate Registrierung erfordert. Um ein Fahrrad ausleihen zu können, musst du ein eigenes WeizBike-Konto anlegen.
Wie viele Fahrräder gibt es und wo befinden sich die Stationen?
Welche Fahrräder stehen zur Verfügung?
Es gibt klassische Citybikes und moderne E-Bikes. Im WeizBike-App kannst du den Ladezustand der E-Bikes vorab einsehen.
Wie funktioniert die Nutzung?
Zur App
Registrieren mit E-Mail, Passwort und gültigem Ausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
Profile anlegen – bis zu vier Benutzer:innen pro Konto möglich (ideal für Familien)
Fahrrad auswählen und ggf. bis zu 30 Minuten im Voraus reservieren
Ausleihen, fahren und an einer beliebigen WeizBike-Station wieder zurückgeben
Was kostet die Nutzung?
Die erste Stunde pro Fahrt ist kostenlos
Bis zu 3 Stunden pro Tag sind gratis
Jede weitere Stunde kostet 1 €
Kann ich ein Fahrrad reservieren?
Ja, du kannst ein Fahrrad bis zu 30 Minuten im Voraus über die App reservieren.
Wer kann WeizBike nutzen?
Sowohl Einwohner:innen als auch Besucher:innen können den Service nutzen. Ein Konto kann bis zu vier Profile beinhalten – ideal für Familien.
Was brauche ich für die Registrierung?
Eine gültige ID (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
Eine E-Mail-Adresse und ein Passwort
Optional: zusätzliche Nutzerprofile anlegen (max. 4 insgesamt)
Was passiert, wenn der Akku eines E-Bikes leer ist?
In der App siehst du den aktuellen Ladezustand jedes E-Bikes und kannst eines mit ausreichend Akku wählen.
Wo kann ich das Fahrrad zurückgeben?
Die Rückgabe ist nur an offiziellen WeizBike-Stationen innerhalb des Servicenetzwerks (Weiz & St. Ruprecht/Raab) möglich.
Wer betreibt WeizBike?
Das System wird von der Stadtgemeinde Weiz betrieben und im Rahmen eines regionalen Mobilitätsprojekts gefördert.
Wo bekomme ich Hilfe oder weitere Informationen?
- Telefon: 03172 2319‑0
- E-Mail: stadtgemeinde@weiz.at
- www.weiz.at/WeizBike
Wie kann ich das Power Taxi buchen?
Einfach die +43 699 1612 0015 wählen. Der freundliche Taxidienst nimmt ihre Fahrt auf. Das Taxi bringt Sie pünktlich an Ihr gewünschtes Ziel.
Wann ist das Power Taxi für mich da?
- Mo – Mi: 6:30 -19:00
- Do – Fr: 06:30 – 02:00 (am)
- Sa: 08:00 – 02:00
- So & Feiertags: 08:00 – 19:00
Wieviel Personen können maximal mitfahren?
Was kostet eine Fahrt mit dem Power Taxi?
Nach Ihrer Registrierung legen Sie Ihr Passwort fest, mit dem Sie sich jederzeit auf der Webseite einloggen können. Wenn Sie eingeloggt sind, sehen Sie bereits auf der Startseite Ihre freigeschalteten Fahrzeuge. Klicken Sie auf Ihr gewünschtes Fahrzeug, um zum Buchungskalender zu gelangen. Dort sehen Sie, wann Sie und andere das ausgewählte Fahrzeug bereits gebucht haben.
Was kostet eine Fahrt mit dem Power Taxi?
Wie kann ich den Patiententransport buchen?
Wählen Sie die +43 699 1612 0016. Wir nehmen alle Daten für den gewünschten Transport auf und bringen Sie sicher zu Ihrem Termin.
Was benötige ich für den Transport?
Kann ich eine Belgeitperson mitnehmen?
Meine Behandlung dauer länger, wartet der Fahrer?
Ich benöigte regelmäßige Fahrten, ist das möglich?
In welchen Regionen ist der Mikro-ÖV verfügbar?
POWER TAXI betreibt folgende Mikro-ÖV-Dienste:
- Südkärnten: Postbus Shuttle (partner von Postbus)
- Millstätter See-Bad Kleinkirchheim-Nockberge: Mikro-ÖV Nockmobil (partner von Nockmobil)
- Lungau: Nightline Lungau (partner von Verein Regionalentwicklung Lungu)
Was ist Mikro-ÖV?
Was ist das Südkärnten Postbus Shuttle?
Südkärnten Postbus Shuttle ist die Mikro-ÖV On-Demand Mobilitätslösung von Postbus. Postbus Shuttle kommt als Ergänzung zum bestehenden öffentlichen Verkehr (ÖV) zum Einsatz. Innerhalb eines definierten Bediengebietes und Zeitraumes kommen PKW bzw. Kleinbusse zum Einsatz.
Diese fahren nach Bedarf ohne fixen Fahrplan von Haltpunkt zu Haltepunkt. Alle Haltepunkte im Bediengebiet sind engmaschig in einem Abstand von ca. 300 m über das gesamte Bediengebiet verteilt. Fahrten können jederzeit nach Bedarf gebucht werden.
Wie buche ich das Südkärnten Postbus Shuttle?
- Lade die App „Postbus Shuttle“ herunter
- Gib Start- und Zielpunkt, Datum und Uhrzeit ein und buche deine Fahrt direkt in der App
- Die Bezahlung ist wahlweise in der App oder später im Shuttle möglich
Was muss bei der Buchung bekannt geben werden?
Die notwendigen Angaben sind Start und Ziel, gewünschte Abfahrtszeit bzw. gewünschte Ankunftszeit (ideal für Buchungen zum Bahnhof) und Anzahl der Personen je Sitzplatzkategorie.
Idealerweise werden Start- und Zielhaltepunkt (Name oder Nummer) bekanntgegeben. Die Bekanntgabe von Start- und Zieladresse ist ebenfalls möglich. In diesem Fall wird der Fußweg zum Einstiegshaltepunkt mit beauskunftet.
Welche Sitzplatzkategorien gibt es?
Bei Postbus Shuttle Südkärnten Buchungen kann zwischen unterschiedlichen Sitzplatzkategorien gewählt werden:
- Standardticket
- Sitzplatz bei vorhandenem Verbundticket (Tages-, Wochen-, Monats-, Jahreskarte, JUGEND.mobil.Ticket Schüler:innen / Lehrlinge, Semesterkarte Student:innen, Freizeit Ticket)
- Sitzplatz bei vorhandenem KlimatTicket (Kärnten Ticket, KlimaTicket Österreich)
- Sitzplatz bei vorhandenem Seniorenticket (VORTEILSCARD Senior, ÖSTERREICHCARD Senior ÖBB)
- Sitzplatz mit Sparpreis (Kinder bis 15 Jahre, Personen mit eingeschränkter Mobilität: Österreichischer Binhindertenausweis mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70%, Zivilblinde mit Österreichischen Behindertenausweis mit Zusatz „BLIND“, Schwerkriegsbeschädigte mit Ausweis vom Bundessozialamt)
- Kind unter 6 Jahre [kostenlos]
- Rollstuhl bei vorhandenem Verbundkicket (Tages-, Wochen-, Monats-, Jahreskarte, JUGEND.mobil.Ticket Schüler:innen / Lehrlinge, Semesterkarte Student:innen, Freizeit Ticket)Rollstuhl bei vorhandenem Klimaticket (Kärnten Ticket, KlimaTicket Österreich)
- Rollstuhl bei vorhandenem Seniorenticket (VORTEILSCARD Senior, ÖSTERREICHCARD Senior ÖBB)
- Rollstuhl mit Sparpreis (Kinder bis 15 Jahre, Personen mit eingeschränkter Mobilität: Österreichischer Binhindertenausweis mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70%, Zivilblinde mit Österreichischen Behindertenausweis mit Zusatz „BLIND“, Schwerkriegsbeschädigte mit Ausweis vom Bundessozialamt)
- Rollstuhl Kind unter 6 Jahre [kostenlos]
Anmerkung: Es gilt zu beachten, dass je Person genau eine Sitzplatzkategorie gewählt werden muss!
Wie alt muss man sein, um ohne Begleitperson mit dem Postbus Shuttle mitzufahren?
Kinder unter 6 Jahren dürfen nur mit Begleitperson (mindestens 14 Jahre alt) mitfahren.
Anmerkung: Per Gesetz ist ein Kindersitz im Taxi nicht erforderlich, wird aber empfohlen.
Wann kann das Postbus Shuttle gebucht werden?
Postbus Shuttle-Fahrten können jederzeit für Fahrten innerhalb der Bedienzeiten gebucht werden. Die Verfügbarkeit ist von der jeweils tatsächlichen Fahrzeugauslastung abhängig.
Fahrten können bis zu 30 Tage im Vorhinein gebucht werden, eine zeitgerechte Buchung wird empfohlen.
Sind Gruppenfahrten möglich?
Diese sind abhängig von der buchbaren Sitzplatzanzahl möglich.
Kann man von Adresse zu Adresse fahren?
Nein, Fahrten sind von Haltepunkt zu Haltepunkt möglich. Diese sind so gewählt, dass der nächstgelegene Haltepunkt fußläufig erreichbar ist.
Wann ist das Postbus Shuttle Südkärnten unterwegs?
Fahrten sind ausschließlich innerhalb der Betriebszeiten möglich. Die Vermittlung der ersten Fahrt erfolgt unter Berücksichtigung der Anfahrtszeit zum jeweiligen Starthaltepunkt.
Basisbetreib:
- Montag bis Freitag – 05:00 bus 21:00 Uhr
- Samstag, Sonntag & Feiertag – 08:00 bis 18:00 Uhr
Sommerbetrieb 15. Mai bis 14. September:
- Montag bis Donnerstag – 05:00bis 23:00 Uhr
- Freitag – 05:00 bis 02:00 Uhr
- Samstag 08:00 bis 02:00 Uhr
- Sonntage & Feiertag – 08:00 bis 23:00 Uhr
Wann muss man beim Starthaltepunkt sein?
Im Zuge der Buchung wird ein Zeitfenster (5 min.) bekanntgegeben. Die exakte Abfahrtszeit des Postbus Shuttles wird bei App-Buchungen per Nachricht rechtzeitig vor Abfahrt übermittelt.
Anmerkung: Durch zusätzliche, nachträglich getätigte Buchungen können sich Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten minimal verschieben.
Ist das Ein- und Aussteigen bei Haltepunkten verpflichtend?
Der Ein- und Ausstieg ist ausschließlich bei Postbus Shuttle-Haltepunkten möglich. Sollte ein sicheres Ein- oder Aussteigen nicht möglich sein, so ist das Fahrzeug dazu berechtigt, bei der nächstgelegenen, sicheren Zustiegs- bzw. Ausstiegsmöglichkeit stehen zu bleiben.
Wartet das Postbus Shuttle kurz, um eine Erledigung (z.B. Apotheke, Trafik) zu tätigen?
Nein, man benötigt je Fahrtrichtung eine eigene Buchung. Es besteht die Möglichkeit, bei der Buchung der Hinfahrt gleichzeitig auch die Rückfahrt zu bestellen.
Wie kann man eine Fahrt stornieren?
Fahrten sind in der Postbus Shuttle App und telefonisch bis 30 Minuten (bei Shuttle-Interface Partner:innen) vor Fahrtantritt kostenlos stornierbar.
Wie viel kostet der Transport von Gegenständen?
Gegenstände, die in einem herkömmlichen PKW-Kofferraum Platz finden (z.B. Scooter, Kinderwagen), können mitgenommen werden. Die Mitnahme von Gegenständen ist kostenlos.
Dürfen Tiere mitgenommen werden?
Nein, die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Assistenzhunde.
Wie viel kostet eine Fahrt pro Person?
Die Fahrpreise orientieren sich an den Tarifen des Kärntner Verkehrsverbundes. Zusätzlich ist pro Person und Fahrt ein Komfortzuschlag in Höhe von € 2,- zu bezahlen. Kinder unter 6 Jahren sind vom Komfortzuschlag befreit. Die detaillierten Fahrpreise entnehmen Sie dem Tarifsystem vom Verkehrsverbund Kärnten unter kaerntner-linien.at
Ihre Frage konnte nicht beantwortet werden?
Gerne helfen wir persönlich weiter.
FAMILY OF POWER
Montag – Freitag von 9:00 – 17:00 Uhr
T: +43 463 20355
M: +43 699 1612 0010
Bürgerenergie
Montag – Freitag von 9:00 – 17:00 Uhr
M: +43 699 1612 0030
Carsharing
Notfall-Hotline 24/7
M: +43 699 1612 0010
POWER TAXI
Murau, Lungau, Klagenfurt
M: +43 699 1612 0015
Patiententransport
M:+43 699 1612 0016